Vorbemerkung: Das hier beschriebene Erlebnis passierte am vergangenen Wochenende. Der Tweet, um den es geht, wurde offenbar am Montag gelöscht. Ich fand die Aktion aber so dreist, dass ich diesen Artikel trotzdem noch online stelle. Den Namen des Twitterers habe ich allerdings unkenntlich gemacht und im Text anonymisiert sowie Links entfernt, da er ja – nachdem ich ihn auf mehreren Kanälen angeschrieben hatte – offenbar seinen Fauxpas eingesehen hat. Allerdings ohne sich in irgendeiner Form dazu zu äußern oder sich dafür bei mir zu entschuldigen.
Es war Samstagabend, der HSV schickte sich gerade an, o:2 gegen den VfL Wolfsburg zu verlieren und dem ersten Bundesligaabstieg wieder ein Stückchen näher zu kommen. Ich verfolgte dieses Debakel am TV und da ich HSV-Spiele seit geraumer Zeit nur noch mit einer gewissen Portion Sarkasmus ertrage, musste ich auf Twitter etwas Luft ablassen. So schrieb ich kurz vor Spielende um 20.13 Uhr diesen Tweet:
Geil, nächste Saison buch‘ ich mir dann für 300 Euro ne VIP-Loge und mach‘ gegen Sandhausen mit Kumpels richtig auf dicke Hose. #HSV #HSVWOB
— Matthias (@bykuchel) 11. April 2015
Nun ist es auf Twitter mit dem Urheberrecht so eine Sache. Einfach erklärt stelle ich mit der Veröffentlichung eines Tweets mein „Gedankengut“ der sozialen Plattform und seinen Nutzern zur Verfügung. Es ist also durchaus möglich, Tweets einfach zu kopieren, was auch schon oft in den unterschiedlichsten Facetten vorgekommen ist und zu massiven Streitereien auf Twitter geführt hat.
Die Wertschätzung über einen besonders interessanten oder witzigen Tweet drückt man in der Regel durch einen simplen Klick auf den Stern („Favorisieren“, das „Gefällt mir“ von Twitter), durch das Zitieren oder einen „Retweet“ (also quasi ein Weiterleiten) des Tweets aus. In diesen beiden letzten Fällen wird also der Ursprungstweet quasi unverändert sowie der User-Name des Autors und somit die Quelle weitergetragen.
Der mir bis zu diesem Tag unbekannte Herr XYZ, laut seines Xing-Profils Ratsherr in der Ratsversammlung der Landeshauptstadt X für die Partei Y und auch Mitglied der Verbandsversammlung der Z, schrieb jedenfalls knapp eine Dreiviertelstunde nach meinem Tweet dieses hier (Screenshot):
Ah ja. Wie bescheuert muss man eigentlich sein? Man beachte die Uhrzeit der Veröffentlichung unten links.
ÜBER 18.000 FOLLOWER
Es wäre natürlich albern, wegen eines Tweets jetzt juristische Schritte wegen Urheberrechtsverletzung einzuleiten, klar – und wie oben beschrieben vermutlich auch wenig erfolgsversprechend.
Aber so mittel bis heftig wütend darf man schon sein. Weil es nämlich nicht irgendein kleiner, unerfahrener Twitterer ist, der sich diesen Fauxpas erlaubt hat. Ich habe mit rund 400 Followern einen recht kleinen Account auf Twitter, der eigentlich ziemlich „unterm Radar fliegt“. Herr XYZ ist ein absolut internetaffiner Politiker, der seit Juli 2009 twittert. Er erreicht mit seinem Twitter-Account über 18.000 Follower, denen er nun also vorgibt, dieser Tweet wäre von ihm!
Ganz ehrlich: Was ist Herr XYZ für ein dummdreister Lappen, der, anstatt selbst einen witzigen Tweet zu schreiben oder meinen Tweet zu retweeten oder zu zitieren, ihn lediglich an zwei, drei Stellen minimal verändert und seinen Namen drüber schreibt?
Arbeit von anderen als die eigene ausgeben – machst Du das in anderen Bereichen auch so, Herr XYZ?